Viele Menschen, die auf der Suche nach einem engagierten und erfahrenen Rechtsanwalt sind, fragen sich, welche Kosten auf sie zukommen. Wir von der Kanzlei Kempe & Akkermann stehen für eine transparente Beratung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserer Mandantschaft und möchten Ihre offenen Fragen gleich zu Beginn unserer geschäftlichen Beziehung gemeinsam klären.
In Gebühren- und Honorarfragen gehen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der rechtlichen Möglichkeiten auf die Wünsche unserer Mandanten ein. In Beratungsmandaten bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung auf Wunsch auch zu Stundensätzen an. Erforderlich ist insoweit der Abschluss einer Honorarvereinbarung.
Ansonsten erfolgt die Honorierung der Tätigkeit durch die Rechtsanwälte Kempe & Akkermann nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zur Bemessung der anfallenden Gebühren ist auf den jeweiligen Streitgegenstand und den sich hieraus ergebenden Streitwert abzustellen. Die im Rahmen der Bearbeitung des Mandats entstehenden Gebühren sind insoweit festgelegte Tabellenbeträge, die wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne auf Anfrage noch näher erläutern.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so stellen wir für Sie auch die Deckungsschutzanfrage und führen den hierzu erforderlichen Schriftverkehr, um Sie von einer eigenen finanziellen Inanspruchnahme freizuhalten. Wir, als Ihre Rechtsanwälte und persönlichen Berater, sind bestrebt, diese Fragen bereits im Vorfeld zu klären, um für Transparenz auf der Kostenseite zu sorgen.
Sie haben weitere Fragen zur Gebührenberechnung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten, etwaigen Gerichtskosten oder zu Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung? Dann nehmen Sie einfach, schnell und unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.