Als spezialisierter Fachanwalt stehe ich Ihnen in allen Familienangelegenheiten beratend und lösungsorientiert zur Seite. Neben diesem weitgefächerten Fachgebiet berate und vertrete ich Ihre Interessen im Arbeitsrecht und in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die einzelnen Rechtsbereiche und den damit verbundenen Beratungsaufgaben bzw. Streitfragen.
Das Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Ein ausgewogener Ehevertrag kann zukünftige Streitfragen vermeiden. Gleichwohl stehen die Trennung und Scheidung von Ehepartnern und deren Folgen im Vordergrund der Beratung. Dabei treten gerade zu Beginn der Trennung viele Fragen auf, die die Betroffenen zusätzlich zu den ehelichen Problemen belasten:
Wer muss aus der Wohnung ziehen?
Was wird aus dem gemeinsamen Haus?
Muss dem/der EhepartnerIn Unterhalt gezahlt werden?
Bei wem bleiben die Kinder?
Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Neben der Beantwortung Ihrer Fragen, erarbeite ich mit Ihnen Lösungsstrategien. Dies kann z.B. eine einvernehmliche Regelung mit der Gegenseite im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Aber auch die streitige Durchsetzung von Ansprüchen ist stets eine Option.
Neben den weiteren Gebieten des Familienrechts berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich insbesondere in folgenden Bereichen:
Im Arbeitsrecht werden sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in allen in Betracht kommenden Bereichen kompetent beraten und bei Bedarf gerichtlich vertreten. Dazu zählt z.B die Vorbereitung von ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen oder aber auch deren Abwehr im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
Sachfragen und weitere typische Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind:
Gerade im Bereich des Strafrechts gilt es, sich so schnell wie möglich an einen qualifizierten Strafverteidiger zu wenden.
Unbedachte und vorschnelle Äußerungen können gravierende Folgen nach sich ziehen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, bis Sie mit uns Rücksprache gehalten haben!
Ich habe umfangreiche Erfahrungen als Strafverteidiger in vielen Bereichen des Strafrechts:
Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen. Pflichtverteidigungen bedeuten keine Verteidigungen zweiter Klasse, sondern werden ebenso engagiert bearbeitet wie Wahlverteidigungen.
Nebenklage (Opferrechte)
Ich vertrete Sie, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und führe für Sie die Nebenklage. Wenn Ihnen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter zustehen, können wir diese Ansprüche auch im Zuge des Strafverfahrens gegen den Täter durch das sog. Adhäsionsverfahren durchsetzen. Eine Doppelbelastung durch die Führung eines zusätzlichen Schadenersatzprozesses entfällt oftmals dadurch oder wird erheblich vereinfacht.